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Gemeinde Grävenwiesbach

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Aktuelles und Termine

Kindergartenferien 2012/2013
Nach Rücksprache mit den Leiterinnen unserer Kindergärten sowie gem. der aktuellen Satzung über die Benutzung der Kindergärten (alle Satzungen einschließlich der Änderungen finden Sie in der Rubrik Rathaus/ Satzungen) wurden folgende Schließungszeiten festgelegt:
Kindergarten Weihnachtsferien 2012/2013 Sommerferien 2012
Grävenwiesbach 24.12.2012 - 04.01.2013 02.07. - 20.07.2012
Hundstadt 24.12.2012 - 04.01.2013 23.07. - 10.08.2012
Laubach 24.12.2012 - 04.01.2013 23.07. - 10.08.2012
Mönstadt 24.12.2012 - 04.01.2013 23.07. - 10.08.2012
Weihnachtsferien Schulen 2012/2013: 24.12.2012 - 12.01.2013
Sommerferien Schulen 2012: 02.07.2012 - 10.08.2012
(Änderungen/ Irrtum vorbehalten)


Brückentage 2012
Festlegung Kindergartenjahr 2012/2013
Weihnachtsferien 2012/2013

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Eltern,
 
in der Sitzung am 14. Februar 2012 hat der Gemeindevorstand die oben angegebenen Angelegenheiten beraten und wir möchten Ihnen zeitig für Ihre Planung die Beschlüsse mitteilen:

Nach § 4 Abs. (3) der Satzung über die Benutzung der Kindergärten und Beschluss des Gemeindevorstandes sind alle Kindergärten im Rahmen von Brückentagen wie folgt geschlossen:

Freitag, den 18.05.2012 (1 Tag nach Christi Himmelfahrt) und
Freitag, den 08.06.2012 (1 Tag nach Fronleichnam)
Montag, den 30.04.2012 (1 Tag vor dem 01. Maifeiertag)

Der Kindergarten in Grävenwiesbach übernimmt am 18. Mai 2012, der Kindergarten in Laubach am 08. Juni 2012 und der Kindergarten in Hundstadt am 30.04.2012 die satzungsmäßige Notgruppe für alle Kindergartenkinder ab 3 Jahren.

Sollten Sie eine Betreuung an den Brückentagen für Ihr/e Kind/er benötigen, so teilen Sie dies bitte schriftlich bis zum 12. März 2012 der Kindergartenleiterin oder der Gemeindeverwaltung mit.

Informativ möchten wir Ihnen mitteilen, dass das neue Kindergartenjahr 2012/2013 am 01.08.2012 beginnt und am 31.07.2013 endet. Die Abmeldungen der Schulanfänger 2012 sind somit zum 31.07.2012 und die Abmeldungen der Schulanfänger 2013 zum 31.07.2013 vorzunehmen. Formulare für die Abmeldungen werden rechtzeitig von der Verwaltung verteilt.

Laut Gemeindevorstandsbeschluss wurden die Weihnachtsferien 2012/2013 für die Kindergärten in Grävenwiesbach, Hundstadt, Laubach und Mönstadt wieder einheitlich festgelegt.

Die Kindergärten sind ab
 
Montag, dem 24. Dezember 2012 bis einschließlich
Freitag, dem 04. Januar 2013

 
geschlossen. Ab Montag, den 07. Januar 2013 sind alle Kindergärten wieder geöffnet. Eine Notgruppe wird laut Kindergartensatzung nicht eingerichtet.
 


Sommerferien 2012 der gemeindlichen Kindergärten

Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Damen und Herren,
 
nach § 4 Abs. (3) der aktuellen Satzung über die Benutzung der Kindergärten in Grävenwiesbach wird jeder Kindergarten in den für Hessen festgelegten Sommer- und Weihnachtsferien geschlossen. In den ungeraden Jahren erfolgt die Schließung in den ersten drei Wochen in den Kindergärten der Ortsteile Hundstadt, Laubach und Mönstadt und in den letzten drei Wochen im Kindergarten des Ortsteiles Grävenwiesbach.
In den geraden Jahren erfolgt die Schließung in den ersten drei Wochen im Kindergarten des Ortsteiles Grävenwiesbach und in den letzten drei Wochen in den Kindergärten der Ortsteile Hundstadt, Laubach und Mönstadt. Bei Bedarf werden die Kinder in den anderen Einrichtungen (je nach Platzverfügbarkeit) mit betreut, zu den dort angebotenen Betreuungszeiten. Der Transport ist eigenverantwortlich durchzuführen.

Demnach wird der Kindergarten in Grävenwiesbach in den ersten 3 Sommerferienwochen vom 02. Juli 2012 bis einschließlich 20. Juli 2012 geschlossen. Die Kindergärten Hundstadt, Laubach und Mönstadt werden vom 23. Juli 2012 bis 10. August 2012 geschlossen.

Der Gemeindevorstand hat beschlossen, keine separate Auffanggruppe anzubieten, sondern nach der Satzung wie oben angegeben zu verfahren. Kinder ab dem 3. Lebensjahr werden in Notsituationen je nach Platzverfügbarkeit in einer anderen Einrichtung zu den dort angebotenen Betreuungszeiten betreut. Sollten Sie für die Sommerferien eine Ferienbetreuung für Ihr/e Kind/er benötigen, so geben Sie bitte das beigefügte Formular bis zum 31.03.2012 bei der Gemeindeverwaltung ab.

Falls Sie einen bevorzugten Kindergarten angeben, versuchen wir Ihren Wunsch zu berücksichtigen. Die Eltern, die eine Ferienbetreuung wünschen, werden über das Ergebnis schriftlich informiert.

Wird Ihrerseits bis zur Anmeldefrist keine Bedarfsmitteilung vorgelegt, gehen wir davon aus, dass Sie keine Auffanggruppe benötigen.

Elternbrief mit Formular im PDF-Format

    
 
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