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Gemeinde Grävenwiesbach

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Sonderabfall / Schadstoffentsorgung
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Die Termine der Sonderabfallentsorgung sind auch im Abfallkalender 2012 (PDF-Datei) enthalten.
In der Gemeinde Grävenwiesbach wird zu folgenden Terminen Sondermüll angenommen:

Termine 2012
Ortsteil - Haltestelle Datum Uhrzeit
Grävenwiesbach
Grävenwiesbach - Lehmkauthalle 10.03.2012 12.00 - 13.00 Uhr
Grävenwiesbach - Lehmkauthalle 09.06.2012 12.00 - 13.00 Uhr
Grävenwiesbach - Lehmkauthalle 08.09.2012 12.00 - 13.00 Uhr
Grävenwiesbach - Lehmkauthalle 08.12.2012 12.00 - 13.00 Uhr
Heinzenberg
Heinzenberg - Am Sportplatz 13.03.2012 11.45 - 12.30 Uhr
Heinzenberg - Am Sportplatz 12.06.2012 14.45 - 15.30 Uhr
Heinzenberg - Am Sportplatz 11.09.2012 11.45 - 12.30 Uhr
Heinzenberg - Am Sportplatz 11.12.2012 14.45 - 15.30 Uhr
Hundstadt
Hundstadt - Festplatz 29.02.2012 15.00 - 15.45 Uhr
Hundstadt - Festplatz 31.05.2012 17.45 - 18.30 Uhr
Hundstadt - Festplatz 29.08.2012 15.00 - 15.45 Uhr
Hundstadt - Festplatz 28.11.2012 17.45 - 18.30 Uhr
Laubach
Laubach - Platz neben Saalbau 29.02.2012 13.45 - 14.30 Uhr
Laubach - Platz neben Saalbau 31.05.2012 16.30 - 17.15 Uhr
Laubach - Platz neben Saalbau 29.08.2012 13.45 - 14.30 Uhr
Laubach - Platz neben Saalbau 28.11.2012 16.30 - 17.15 Uhr
Mönstadt
Mönstadt - ehem. Dreschplatz 13.03.2012 13.00 - 13.45 Uhr
Mönstadt - ehem. Dreschplatz 12.06.2012 16.00 - 16.45 Uhr
Mönstadt - ehem. Dreschplatz 11.09.2012 13.00 - 13.45 Uhr
Mönstadt - ehem. Dreschplatz 11.12.2012 16.00 - 16.45 Uhr
Naunstadt
Naunstadt - Dorfgemeinschaftshaus 13.03.2012 14.15 - 15.00 Uhr
Naunstadt - Dorfgemeinschaftshaus 12.06.2012 17.15 - 18.00 Uhr
Naunstadt - Dorfgemeinschaftshaus 11.09.2012 14.15 - 15.00 Uhr
Naunstadt - Dorfgemeinschaftshaus 11.12.2012 17.15 - 18.00 Uhr
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Weitere Informationen zur Schadstoffsammlung
Allgemeines
An der Sonderabfall-Kleinmengen-Sammlung dürfen sich private Haushalte, Schulen, Dienstleistungsunternehmen und Kleingewerbebetriebe beteiligen.
Um unnötige Zurückweisungen am Entsorgungsfahrzeug zu vermeiden, sind bei der Anlieferung folgende wichtige Hinweise zu beachten:
  1. Neuregelung bezüglich der Annahme von Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen:
    Abgabemöglichkeiten bestehen an der Sammel- und Übergabestelle des Landkreises im Deponiepark Brandholz.
  2. Pro Anlieferung dürfen nicht mehr als 100 Liter bzw. 100 kg Sonderabfälle abgegeben werden.
  3. Das Fassungsvermögen der Behälter darf nicht größer als 20 Liter (bei ätzenden Flüssigkeiten 10 Liter) sein, da größere Behälter nicht in die Fässer der Entsorgungsfahrzeuge passen.
  4. Die Sonderabfälle sollten nach Möglichkeit in der gut verschlossenen Originalverpackung abgegeben werden.
  5. Soweit möglich, sollten Sonderabfälle (z.B. gekennzeichnete Batterien) über Rückgabemöglichkeiten des Einzelhandels entsorgt bzw. verwertet werden. Die Möglichkeit zur Abgabe von Altbatterien besteht auch - während der Sprechzeiten - beim Bauhof der Gemeinde, Frankfurter Str. 47.
  6. Altöl muß gemäß Altöl-Verordnung bei allen Verkaufsstellen (Fachhandel, Tankstellen, Supermärkten), die Motoröle vertreiben, kostenlos zurückgenommen werden.
  7. Altmedikamente sind in den Apotheken abzugeben; in Ausnahmefällen werden Altmedikamente auch am Schadstoffmobil entgegengenommen.
  8. Ausgehärtete Dispersionsfarben können mit dem Hausmüll entsorgt werden.
  9. Pro Anlieferung kann nur eine KFZ-Batterie abgegeben werden.
  10. Tropffreie und spachtelreine Leergebinde sind kein Sonderabfall und können dem Hausmüll beigegeben werden.
Sonderabfallarten
Im Einzelnen nimmt die Entsorgungsfirma folgende Sonderabfallarten an:
 
Farben, Lacke, Holzschutzmittel, Abbeizmittel, Leim, Klebemittel, Rostschutzmittel, Verdünner, Terpentin, Waschbenzin, Kaltreiniger, Fleckenentferner, Säuren, Laugen, Metallputzmittel, Herdputzmittel, Backofenreiniger, WC-Reiniger, Abflussreiniger, Entkalker, Salmiakgeist, Pflanzenschutzmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel, Kosmetika, alle Arten von Altbatterien einschl. Autobatterien (max. 1 Stück), Fixierbäder, Bleichbäder, Entwicklungsbäder und sonstige chemische Abfälle aus Heim- und Schullabors, Mottenschutzmittel, Leuchtstofflampen (max. 3 Stück), Frittierfette.
 
Diese Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. In Zweifelsfällen erhalten Sie Auskunft bei der RHEIN-MAIN ABFALL GmbH, Tel.-Nr. 069/ 80052-142.
Bitte beachten Sie auch:
Das Sammelteam nimmt täglich mehrere Sammeltermine wahr; d.h. die angegebenen Sammelzeiten sind genau einzuhalten und beinhalten Sortier- und Aufräumungsarbeiten an den Sammelstellen. Somit besteht für die Bürgerinnen und Bürger, die erst kurz vor Ablauf der Sammelzeit am Fahrzeug ankommen, und bei allzu großem Andrang, kein Anspruch auf Abnahme der Sonderabfälle.
 
Wir bitten in diesem Fall darum, die zeitlich verschobenen Sammeltermine in anderen Teilorten der Kommune bzw. die nächste Sammlung wahrzunehmen; auf keinen Fall dürfen Abfälle anonym an den Sammelstellen abgestellt werden.
    
 
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